Am Brückentag, den 10. Mai 2024, ist die Geschäftsstelle nicht erreichbar. Ab Montag, den 13. Mai 2024 sind wir wieder in gewohnter Form für Sie da. Wir wünschen Ihnen einen schönen Feiertag! 

Schleswig-Holstein

Zum Entwurf zur Änderung des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes

Das "Gesetz zur Stärkung von Selbstbestimmung und Schutz von Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung" (Selbstbestimmungsstärkungsgesetz) regelt in Schleswig-Holstein seit 2009 heimrechtliche Angelegenheiten, wie etwa Mindestanforderungen an die Qualität der Betreuung und Pflege in stationären Einrichtungen, Pflichten der Anbieter und ihre Aufsicht durch die zuständigen Behörden.